Drallmessung
Die Drallmessung (Drallprüfung) dient der Erkennung und Bewertung spiralförmiger Oberflächenstrukturen auf rotierenden Wellendichtflächen, die Leckagen verursachen und die Dichtfunktion beeinträchtigen können. Besonders kritisch sind Drallstrukturen, wenn ein bestimmter Drallwinkel (Steigungswinkel) mit einer entsprechenden Dralltiefe zusammentrifft und dadurch eine Förderwirkung entsteht. Mithilfe spezieller Drallkenngrößen lassen sich diese Strukturen gezielt charakterisieren und hinsichtlich ihrer funktionalen Relevanz beurteilen. Konventionelle linienhafte Rauheitsmessungen sind hierfür nicht geeignet, da die üblichen Rauheitskennwerte umlaufende Drallstrukturen auf Wellen nicht ausreichend erfassen und beschreiben können. Um sicherzustellen, dass die Oberfläche frei von solchen Strukturen ist, wird eine Drallmessung gemäß der Daimler-Norm MBN 31007 sowie weiteren Normen durchgeführt. Die dabei ermittelten Werte werden anschließend mit festgelegten Grenzwerten verglichen.

Als Steinbeis-Transferzentrum bieten wir die Drallmessung (Drallprüfung) von Bauteilen als Dienstleistung an – zuverlässig und normkonform.
Aus dem Ergebnis der Drallmessung werden die folgenden Drallkenngrößen zur Bewertung der Ausprägung des Makrodralls berechnet:
- Drallwinkel
- Dralltiefe
- Gängigkeit
- Theoretischer Förderquerschnitt pro Umdrehung
- Theoretischer Förderquerschnitt
- Periodenlänge
- Prozentuale Auflagelänge
Wir prüfen die Drallfreiheit nach folgenden Normen für Sie:
- Daimler Norm MBN 31007-7:2009-04
- Bosch Norm ZFN 5032:2013-10
- Liebherr Technische Liefervorschrift Nr. 11427110:2021
Als Drall werden spiralförmige Oberflächenstrukturen bezeichnet, die bei rotierenden Wellendichtflächen Leckagen verursachen können. Etwa 35 % aller Leckagen eines Wellen/Dichtring-Systems werden durch Drallstrukturen auf der Wellenoberfläche verursacht. Diese sind besonders kritisch, wenn sie einen bestimmten Drallwinkel (Steigungswinkel) in Kombination mit einer bestimmten Dralltiefe aufweisen. Um sie bewerten zu können, sind spezielle Drallmessungen zur Ermittlung von Drallkenngrößen erforderlich. Die linienhafte Rauheitsmessung mit ihren Kennwerten eignet sich nicht zur Charakterisierung von Drallstrukturen an Wellen.
Um Drallfreiheit für die Oberflächenmikrostruktur einer Welle zu fordern, ist es nicht ausreichend, „drallfrei“ als Anforderung an die Oberfläche auf der Zeichnung anzugeben. Drallfreiheit ist Definitionssache und wird üblicherweise durch einen bestimmten zulässigen Drallwinkel in Kombination mit einer zulässigen Dralltiefe definiert.

Zeichnungsangabe Drall
- Maximale Höhe der Rauheit Rz = 1,0 … 2,0 µm, Grenzwellenlänge = 0,8 mm (5 Abschnittslängen)
- Drallwinkel < 0°, Linksgängigkeit vorgeschrieben, Gültigkeitsbereich Periodenlänge 0,02 bis 0,2 mm (5 Abschnitte)
- Dralltiefe Dt <= 1,6 µm, Gültigkeitsbereich Periodenlänge 0,02 bis 0,2 mm (5 Abschnittslängen)
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