Startseite Prüfung Zugprüfung Streckgrenze/Re (ReL, ReH) oder 0,2%-Dehngrenze (Rp0,2)

Streckgrenze/Re (ReL, ReH) oder 0,2%-Dehngrenze (Rp0,2)

Die Streckgrenze (Re) bzw. die 0,2-%-Dehngrenze (Rp0,2) gibt an, ab welcher Belastung sich ein Werkstoff dauerhaft verformt. Bis zu diesem Punkt kehrt das Material nach Entlastung in seine ursprüngliche Form zurück. Darüber hinaus bleiben bleibende Verformungen bestehen.

Dieser Kennwert ist entscheidend für die sichere Auslegung von Bauteilen, da er festlegt, welche Belastungen im Betrieb zulässig sind. Er wird im Zugversuch ermittelt und dient der Werkstoffauswahl, der Qualitätssicherung sowie der Bewertung von Sicherheitsreserven.

Kurz gesagt zeigt die Streck- bzw. Dehngrenze, wie weit ein Werkstoff belastet werden darf, ohne sich dauerhaft zu verformen – ein zentraler Faktor für die Zuverlässigkeit und Lebensdauer von Bauteilen.

Wir bestimmen im Steinbeis-Transferzentrum die Streckgrenze als Dienstleistung.

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